Spezielle Hinweise zum Mieten von Wohnmobilen
Zum Thema Mieten von Wohnmobilen ist auf den vorangegangenen Seiten schon einiges gesagt worden. Hier soll nun auf einige Punkte noch speziell eingegangen werden.
Bei den Vermietern werden überwiegend Wohnmobile bis 3,5to zulässigem Gesamtgewicht angeboten. Das hat viele Vorteile: Keine Geschwindigkeitsbeschränkungen, kleinere Straßen befahren zu können, geringere Mautgebühren und auf allen Stellplätzen willkommen zu sein. Dabei sollte man aber immer auf die Zuladung achten. Bei manchen Modellen fällt sie gering aus. Fragen Sie den Vermieter, denn Sie müssen bei Übergewicht teure Strafen zahlen, was bei extremen Überladungen auch Ihre Weiterfahrt beendet! Sie werden sich ein Wohnmobil auch nach Sitz- und Schlafplätzen aussuchen. Hierbei sollte ein passender Grundriss gewählt werden, um z.B. nicht andauernd den Essbereich zum Schlafplatz umbauen zu müssen. Die Mindestausstattung eines Wohnmobils sollte eine Markise, ein Fahrradträger, Radio/CD und eine Fahrzeugklimaanlage (im Unterschied zur Aufbauklimaanlage) enthalten. Die (Dieselmotoren sollten mindestens 100 PS stark sein. ABS und Servolenkung gehören ebenso zum Standard.
Die unterwegs benötigte Ausstattung entnehmen Sie Ihrem Haushalt. Dazu gehören Kleidung, Betwäsche, Handtücher, Toilettenartikel, Ess- und Kochgeschirr, Spiele, Bücher, Liegen sowie die Verpflegung. In Ausnahmefällen können Stühle, Tisch, Ess- und Kochgeschirr vom Vermieter gegen Entgelt gemietet werden. Mit den eigenen Sachen kommt man in der Regel besser zurecht, doch sollte die Anreise zum Vermieter zu weit sein, bietet sich eine solche Maßnahme natürlich an.
Übergabe des Wohnmobils
Bestehen Sie in jedem Fall auf eine ausführliche Übergabe des gemieteten Reisemobils! Dabei muss Ihnen jedes Detail eines Wohnmobils erklärt werden. Nehmen Sie ggf. auch zu zweit an der Übergabe teil, denn vier Augen und Ohren bekommen mehr mit als zwei!
Urlaubsschutzpaket
Haben Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen, so ist es ratsam ein sogenanntes Urlaubsschutzpaket abzuschließen, was innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß des Mietvertrags geschehen muss (Bedingung der Versicherungsgesellschaften). Hierzu kann Ihnen Ihr Vermieter ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Campingführer / Stellplatzführer
Von den meisten Vermietern wird Ihnen auch ein Stellplatzführer und evt. auch ein Campingführer mitgegeben. Damit können Sie schon vor Fahrtbeginn eventuelle Übernachtungen an bestimmten Stellen planen. Schauen Sie nach geeigneten Plätzen, an denen Sie z.B. Strom bekommen, entsorgen können usw.
Warnung vor Autobahnparkplätzen
Übernachten Sie niemals auf Parkplätzen an Autobahnen und Schnellstraßen! Hier besteht die größte Gefahr, beraubt zu werden. Schauen Sie lieber in Ihren Stellplatzführer. Sie werden sicherlich im Umkreis weniger Kilometer einen geeigneteren Platz finden!
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